Befragung Freiheitsentzug – FAQ

Wir haben hier einige häufig gestellte Fragen beantwortet.
Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. E-Mail

Wer steht hinter der Befragung?

  • Die Befragung wird von der Prison Research Group der Universität Bern unabhängig durchgeführt. Diese Befragung wird durch das Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) und von der Prison Research Group finanziert.

Was bringt diese ganze Befragung?

  • In anderen Ländern wird das Personal im Justizvollzug schon seit längerem befragt. In der Schweiz wurde eine solche Befragung im Jahr 2012 durch die Prison Research Group erstmals realisiert. In 2017 und 2020 wurde diese wiederholt. Somit wird in 2023 die Personalbefragung zum vierten Mal durchgeführt, womit das Ziel einer Langzeitperspektive im Schweizerischen Justizvollzug realisiert wird.
  • Das Wissen zur Arbeit im Justizvollzug und zu den Personen, welche diese Arbeit leisten, soll erweitert werden.
  • Die Befragung liefert aktuelle und wichtige Erkenntnisse für die Praxis.

In welchen Landesteilen wird die Befragung durchgeführt?

Die Befragung wird in der Deutschschweiz, in der Westschweiz und im Tessin, d.h. in der gesamten Schweiz durchgeführt. Der Fragebogen wird auf Deutsch, Französisch und Italienisch bereitgestellt.

Wer wird befragt?

  • Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Freiheitsentzugs in der Schweiz, d.h. etwa 4000 Personen, werden befragt. Das umfasst den Straf- und Massnahmenvollzug, die Untersuchungshaft und Ausschaffungshaft sowie Gefängnisse. Ausgenommen sind forensisch-psychiatrische Abteilungen und die Direktoren und Direktorinnen der Einrichtungen.

Ist eine solche Befragung schon mal gemacht worden?

  • Ja. Die früheren Befragungen fand in den Jahren 2012, 2017 und 2020 statt. Die Ergebnisse finden Sie hier.

Wie werden die Ergebnisse der Wiederholungsbefragung aussehen?

  • Die Ergebnisse der Befragung von 2023 können mit den Erkenntnissen von den vorhergehenden Befragungen aus den Jahren 2012 , 2017 und 2020 verglichen werden. Trends und Ursachen von Veränderungen können so dokumentiert werden. Über einzelne Personen werden keine Aussagen gemacht
  • Wie für die Befragung von 2020 werden auch diesmal Auswertungen auf Anstalts- bzw. Gefängnisebene durchgeführt, sofern dies von der Leitung gewünscht wird. Eine solche Auswertung wird von uns jedoch nur vorgenommen, wenn mindestens 10 Personen aus der Institution geantwortet haben. Auch wird ausschliesslich aggregiert ausgewertet werden, das heisst: Es gibt keine Auswertungen getrennt für Abteilungen, Arbeitsbereiche, nach soziodemografischem Hintergrund und/oder ähnlichem, so dass die Anonymität der Befragten weiter gewahrt werden kann.

Muss ich mich vorbereiten, bevor ich den Fragebogen ausfülle?

  • Es ist keinerlei Vorbereitung notwendig! Es geht ausschliesslich um Ihre persönlichen Meinungen und Einstellungen.

Wie fülle ich den Fragebogen aus?

  • Detaillierte Angaben zum Ausfüllen des Fragebogens finden Sie zu Beginn des Fragebogens.

Was passiert mit meinen Daten?

  • Die ausgefüllten Fragebögen werden per Post mit vorfrankierten Couverts direkt ans Projektteam gesendet. Dieses gibt dann die Antworten in ein Statistik-Computerprogramm ein und wertet sie aus. Es ist nicht möglich nachzuvollziehen, von wem ein einzelner Fragebogen ausgefüllt wurde. Der Code auf dem Fragebogen dient lediglich der Identifikation der Anstaltszugehörigkeit und lässt keine Rückschlüsse auf die Person, die den Fragebogen ausgefüllt hat, zu.

Wieso gibt es eine Nummer auf dem Fragebogen?

  • Es handelt sich um eine Nummer für die Anstalt, einen sogenannten «Anstaltscode». Alle Fragebogen, die an eine Anstalt gesendet werden, tragen die gleiche Nummer. Diese Nummer hilft uns, die Antworten der Anstalt zuordnen zu können. Sie gibt keinen Rückschluss auf die Person, die den Fragebogen ausfüllt.

Was passiert mit dem persönlichen Code?

  • Am Ende des Fragebogens bitten wir Sie (wie schon im Jahr 2012, 2017 und 2020), einen sogenannten «persönlichen Code» anzugeben. Dieser ergibt sich aus verschiedenen Buchstaben und Zahlen, die keinen direkten Rückschluss auf Ihre Person zulassen. Da der Code für jede einzelne Person in jeder Befragungsrunde gleich bleibt, lässt sich über verschiedene Befragungswellen hinweg beobachten, ob und wie sich Antworten und Meinungen über die Zeit verändern. Da aber der Code einem Verschlüsselungsmuster folgt, wissen nur Sie, welcher Code zu Ihnen gehört.

Wieso ist es wichtig, den ganzen Fragebogen auszufüllen?

  • Für die statistische Auswertung ist es wichtig, dass alle Fragen beantwortet werden. Ein Fragebogen mit fehlenden Antworten kann unter Umständen gar nicht in die Auswertung einbezogen werden, weil einzelne Antworten nicht in Bezug zueinander gesetzt werden können.

Was mache ich, wenn ich den Fragebogen verloren habe?

  • Gar kein Problem! Wenn Sie den Fragebogen oder den beigelegten Rückumschlag verloren haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Nutzen Sie dazu bitte die folgende E-Mail (conor.mangold@krim.unibe.ch) oder Telefonnummer (+41 (0) 31 684 55 83 ). Wir senden Ihnen gerne neue Unterlagen zu.

Bis wann muss ich den Fragebogen zurückschicken?

  • Wir bitten Sie den Fragebogen so schnell wie möglich mit dem beigefügten Rückantwortcouvert direkt an uns zurückzuschicken.

Wohin muss der Fragebogen geschickt werden?

  • Wir haben dem Fragebogen einen bereits vorfrankierten Rücksendeumschlag beigelegt. Diesen können Sie in jeden Briefkasten werfen. Wenn Sie den Rücksendeumschlag verloren haben, können Sie bei uns einen neuen beziehen oder Sie senden den Fragebogen in einem anderen Briefumschlag an:
    Universität Bern
    Institut für Strafrecht und Kriminologie
    Prison Research Group
    Schanzeneckstrasse 1
    Postfach
    CH-3001 Bern